Urteile/Gesetzesvorhaben

11.09.2024

Der Bau-Turbo soll kommen, § 246e BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß

Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen großflächige Bauvorhaben insbesondere im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig werden, § 246e BauGB-E. Viele Prüfungen, die sonst im Bebauungsplan erfolgen, sind dann aber auf Genehmigungsebene durchzuführen – in den straffen Fristen der LBO.

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11.09.2023

§ 13b BauGB unionsrechtswidrig – Urteilsgründe liegen vor

BVerwG, Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22

In den heute am 11.09.2023 veröffentlichten Urteilsgründen äußert das Bundesverwaltungsgericht in einem obiter dictum mit knapper Begründung die Auffassung, dass § 13b BauGB ohne Gesetzesänderung vollständig unangewendet bleibt. Es ist in diesen Fällen also insgesamt ins Regelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren und mit Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung zu wechseln.

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