Der DAV begrüßt die Stärkung des Planmäßigkeitsgrundsatzes und die Vorschläge zur Straffung und Beschleunigung des Verfahrens, zeigt aber auch rechtliche Bedenken und Optimierungsmöglichkeiten auf. Nähere Einzelheiten können der ausführlichen Stellungnahme des DAV entnommen werden.