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11.09.2024

Der Bau-Turbo soll kommen, § 246e BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß

Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen großflächige Bauvorhaben insbesondere im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig werden, § 246e BauGB-E. Viele Prüfungen, die sonst im Bebauungsplan erfolgen, sind dann aber auf Genehmigungsebene durchzuführen – in den straffen Fristen der LBO.

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