Auf stabilem Fundament gebaut
Kompetenzen
Unsere Arbeitsgebiete
„Sparwasser und Schmidt“ steht für Beratung, Vertragsgestaltung und anwaltliche Vertretung auf höchstem Niveau in den Bereichen des Verwaltungsrechts, Umweltrechts, Vergaberechts, Mietrechts und Immobilienrechts. Um den hohen Ansprüchen unserer Mandanten – und dem hohen Anspruch an uns selbst – gerecht zu werden, haben wir uns spezialisiert. Durch unseren Zusammenschluss verbinden wir unsere Kompetenzen, bieten ein interdisziplinäres Netzwerk an und können Sie bestmöglich beraten. Dabei zeichnen wir uns durch unser Verhandlungsgeschick, unser wirtschaftliches und politisches Verständnis sowie tiefes Fachwissen aus.
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Projektentwicklung
Die Immobilien-Projektentwicklung gilt als Königsdisziplin bei der wirtschaftlichen Verwertung von Grundstücken und Gebäuden. Vom Grundstückserwerb über die Erwirkung der Baugenehmigung und die bauliche Umsetzung bis zur Vermietung und Veräußerung zählen alle damit verbundenen Angelegenheiten zu unseren vielfach nachgewiesenen Kernkompetenzen.
Beratungsangebot in der Projektentwicklung:
- Due Diligence-Prüfungen bei Grundstückstransaktionen
- Mitwirkung bei Grundstückskäufen (Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen)
- Strukturierung und Begleitung von Projektrealisierungsgesellschaften
- Schaffung von Baurecht (Bauleitplanung, Genehmigungen und nachbarschaftliche Zustimmungen)
- Beratung zu projektspezifischen Unternehmereinsatzformen
- Gestaltung und Verhandlung Bauverträgen und Planerverträgen
- Begleitung der Vermietung / Verpachtung (Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen/Pachtverträgen, Maklerverträgen, etc.)
- Konfliktmanagement in allen Phasen der Projektentwicklung
- Gestaltung und Umsetzung des Exit-Strategie (Grundstücksverkauf / Portfolio-Transaktionen / Forward Deals)
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Gewerbliches Mietrecht
Die Geschäftsraummiete hat in der Immobilienwirtschaft eine überragende Bedeutung. Sie stellt die rechtliche Grundlage für den Eigentümer von nicht selbst genutzten Gewerberäumen dar, um mit der Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für den Mieter ist der Gewerberaum als Marktplatz, Produktionsstätte oder Büro Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz.
Die Ausgestaltung der Verträge stellt für beide Seiten die entscheidenden Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens – aber auch für die Rentabilität der Immobilie als Investmentobjekt.
Selbst bei Abschluss oder Erwerb eines für den Vermieter unvorteilhaften Mietvertrages ist nicht alles verloren. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung von Anpassungen und übernehmen auch die (Nach-)Verhandlungen.
Unsere Tätigkeit beinhaltet unter anderem:
- Beratung und Begleitung von Grundstückseigentümern bei Projektentwicklungen
- Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen für Einzelhandelszentren und Büroimmobilien
- Gestaltung von Pachtverträgen sowie von Hotelpacht- und Betriebsverträgen
- Prüfung von Gewerberaummietverträgen und Pachtverträgen im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence beim Grundstückserwerb
- Beratung von Vermietern bei der Umsetzung komplexer Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Mieterhöhungen, Kündigungen und deren gerichtlicher Durchsetzung
- Erstellung von Nachträgen, z.B. zur Behebung von Schriftformmängeln
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Wohnraummietrecht
Im Wohnraummietrecht vertreten wir nur auf Vermieterseite. Die Vermietung bietet für Eigentümer, Projektentwickler, Bauträger und Verwalter rechtlich viele Fallstricke. Die Rechtsprechung ist vielschichtig; nicht jeder Fall vergleichbar.
Neue Gesetze wie die Mietpreisbremse, aber auch Klassiker wie die Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen oder das Thema Minderung stellen Vermieter im Konfliktfall vor Herausforderungen.
Wir beraten Sie kompetent und umfassend. Wir wissen, dass das was rechtlich möglich ist, von der ganz individuellen Situation von Mieter und Vermieter abhängt.
Weil wir wissen, dass es oft ein „Danach“ für beide Parteien gibt, versuchen wir – wenn möglich – zunächst eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Im Streitfall setzen wir aber die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht durch.
Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen beraten wir in den Bereichen:
- Abmahnungen, Kündigung und Räumungsklagen
- Zahlung der Mietkaution
- Gestaltung, Überprüfung oder Verbesserung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete / Modernisierungsmieterhöhungen
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen und Renovierungsverpflichtungen
- Mängel und Mietminderungen
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WEG-Recht
Wo Grund und Boden knapp wird, gewinnt das Wohnungseigentum immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung. Wohnungseigentümer sind mit anderen Wohnungseigentümern durch die Teilungsvereinbarung und die Gemeinschaftsordnung zu einer Gemeinschaft verbunden.
Wichtige Angelegenheiten müssen die WEG gemeinschaftlich entscheiden. Die Hausverwaltung setzt die Beschlüsse und Vereinbarungen geschäftsführend um. Dabei treten nicht selten juristische Fragen auf, bei denen die anwaltliche Beratung für alle Beteiligten oft Klärung bringt.
Egal, ob Privatperson, Hausverwaltung, Eigentümer und Eigentümergemeinschaft: wir beraten unsere Mandanten kompetent und unterstützen bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise die Beratung in den Bereichen:
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtliche Unterstützung der WEG-Verwalter
- Anfechtungsklagen
- Begründung, Änderung und Aufhebung von Sondernutzungsrechten, Dauerwohnrechten
- Teilungen und Veräußerungen
- Durchsetzung von Mängelansprüchen für die WEG
- Begründung von Wohnungseigentum
- Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Vermietung, Zwangsversteigerung und Sonderfälle
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Maklerrecht
Wir vertreten Sie bei rechtlichen Problemen im Maklerrecht sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich: Ganz egal, ob Sie selber Makler sind, oder ob Sie sich gegen einen Makler verteidigen wollen.
Makler und Immobilienmakler beraten wir zum Beispiel bei der Gestaltung und Optimierung von Maklerverträgen sowie der Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen.
Wir beraten jedoch auch Mandanten, die einen Makler beauftragen und zunächst den Maklervertrag prüfen möchten oder die sich gegen Makler zur Wehr setzen müssen, z.B. weil sie unberechtigte Provisionen bezahlen sollen, einen Maklervertrag kündigen möchten, usw.
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Grundstücksrecht
Wir bieten die laufende grundstücksrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen sowie eigenständig, z.B. bei der Gestaltung von Erbbaurechten, Dienstbarkeiten, Teileigentumsstrukturen und dinglich abzusichernden Rechten und Pflichten. Weiterhin führen wir Due Diligence Prüfungen beim Ankauf oder Verkauf von Immobilien für unsere Mandanten durch.
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Immobilientransaktionen / Grundstücksmärkte/-verkauf
Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen des Verkaufs oder des Erwerbs von Immobilien sowie Unternehmen mit Immobilienvermögen. Unsere jahrelange umfassende Erfahrung in der Strukturierung von Transaktionen garantiert ausführliche und fachübergreifende Beratung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie in allen dabei steuerrechtlich relevanten Fragen. Unser Leistungsspektrum beginnt mit der Beratung über die geeignete Struktur der abzuwickelnden Transaktion, umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen sowie die Ausarbeitung und Verhandlung aller wichtigen Verträge und Urkunden und beinhaltet nach dem erfolgreichen Abschluss einer Transaktion die Abwicklung eventuell noch bestehender Verpflichtungen. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf Portfolio-Transaktionen für Gewerbe- und/oder Wohnimmobilien, auf Transaktionen für viele verschiedene Immobilientypen sowie auf die Beratung der Immobilienfinanzierung.
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Umwelt- und Planungsrecht
- Bauleitplanung
- Immissionsschutzrecht
- Wasserrecht
- Naturschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Abfallwirtschaftsrecht
- Bergrecht
- Chemikalien- und Stoffrecht
- Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltprüfung
- Zugang zu Umweltinformationen
- Umwelthaftung
- Umweltrechtsbehelfe
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Kommunalrecht und öffentlicher Sektor
- Kommunalverfassungsrecht
- Abgaben- und Beitragsrecht
- Öffentliches Verbandsrecht
- Baulandpolitische Konzepte
- Vergabe- und gemeindliches Grundstücksrecht
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Energie und Rohstoffe
Energie und Rohstoffe sind die Grundlage unseres Wirtschaftens. Mit der Energiewende hat dieses Feld eine überragende Dynamik erfasst, die sich auch in unzähligen Änderungen des Rechtsregimes widerspiegelt, nicht nur im Recht der Erneuerbaren Energien und in der Förderung von KWK-Anlagen, sondern auch bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen, dem Netzausbau und der Regionalplanung. Umso wichtiger ist es, ein Projekt frühzeitig auf ein solides Fundament zu stellen und vielfältige Erfahrungen auch bei komplexen Gestaltungen und vielen bekannten und (noch) unbekannten „Playern“ zu nutzen – von der Projektentwicklung über die Umsetzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Wir beraten und vertreten Anlagenbetreiber, Vorhabenträger und Kommunen,
- in Genehmigungsverfahren insbesondere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Bundesberggesetz (BBergG) und in Baugenehmigungsverfahren;
- bei vergütungsrechtlichen Fragen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, EEG 2014, EEG 2017 und EEG 2021) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2002, KWKG 2009, KWKG 2016, KWKG 2020) und Förderprogrammen insbesondere der KfW;
- bei Power-Purchase-Agreements (PPA-Verträge; Energiebezugsverträge);
- bei Photovoltaik (PV)-, Biomasse-, Deponiegas-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieprojekten; aber auch besonderen Technologien wie Hoch- und Niedertemperatur-Organic-Rankine-Cycle (ORC)-Anlagen oder kombinierten Deponie- und Biogasanlagen;
- zur Höhe der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen, Eigenversorgung und neuen Projekten;
- in Konzessionsvergaben von Strom und Gas;
- in Nah- und Fernwärme- sowie Nah- und Fernkälteprojekten;
- bei kommunalen Klimaschutzkonzepten und Förderprogrammen und ihrer Umsetzung, z. B. in der Bauleitplanung;
- beim Wärme-Contracting;
- Kiesabbauvorhaben und Kiespachtverträgen sowie anderen oberflächennahen Rohstoffen.
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Vergaberecht
- Bau- und Planungsleistungen
- Grundstücksvergabe
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Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Energierecht
- Telekommunikationsrecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
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Planen, Bauen und Immobilien
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Raumordnungsrecht
- Sanierungsrecht
- Städtebauliche Verträge
- Denkmalschutz
- Projektentwicklung
- Ziviles Bau- und Architektenrecht
- Immobilientransaktionen
- Grundstücksbelastungen
- Gewerbliches Mietrecht
- öffentlich-rechtliche Due Diligence
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Verkehr und Infrastruktur
- Bauleitplanung
- Sanierungsrecht
- Straßenbau
- Schienenwege
- Flughäfen
- Luftverkehrsrecht
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Abfallwirtschaft
- Abfallentsorgungsanlagen und Deponien
- Überlassungspflichten
- Vergabe von Entsorgungsleistungen
- Abfall- und Abfallgebührensatzungen
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Personenbeförderungsrecht
- Aufgabenträgerschaft
- Verkehrsplanung
- Vergabe und Verträge
- Kooperationen
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Beamten- und Richterrecht
Das Dienstrecht der Beamten und Richter umfasst die gesamte Gestaltung dieses besonderen Dienstverhältnisses, das regelmäßig zwei Drittel eines Lebens umfasst: meist beginnt es in jungen Jahren mit der Laufbahnausbildung und endet erst mit dem Versterben des Beamten. In dieser langen Zeit läuft nicht immer alles reibungslos. Ob es um dienstliche Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen geht, um Umsetzung, Abordnung oder Versetzung, um die Anerkennung eines Dienstunfalls, um ein Dienstvergehen, um vorzeitige Dienstunfähigkeit oder Besoldung- und Versorgungsansprüche: Wir stehen Ihnen als kompetente und erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung und sind sowohl mit der Vertretung auf Beamtenseite als auch mit der Beratung und Vertretung von Dienstherren vertraut. Da das Beamtenverhältnis – anders als ein Arbeitsverhältnis – mit einem Rechtsstreit in der Regel nicht endet, sondern während und nach diesem weitergeht, bedarf es einer Vertretung, welche die persönlichen Verhältnisse zwischen Kollegen und zu Vorgesetzten im Blick behält und das Betriebsklima möglichst wenig belastet. Die Bearbeitung des Mandats erfordert daher in besonderer Weise Einfühlung und Fingerspitzengefühl sowohl bei der Durchsetzung der Rechte des Beamten als auch bei der Wahrnehmung der Interessen des Dienstherrn.
Eine Sonderstellung nehmen das Professorendienstrecht und das Richterrecht ein, die vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. der Garantie richterlicher Unabhängigkeit nach Art. 97 GG besonders ausgestaltet sind und dem Beamten bzw. Richter besonderen Schutz vermitteln.
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Schul- und Hochschulrecht
Hochschulen stehen als Ausbildungsstätten und wissenschaftliche Selbstvewaltungskörperschaften, die zugleich staatliche Einrichtungen sind und in vielfältiger Weise mit der Wirtschaft kooperieren, in komplexen, oft mehrseitigen Rechtsbeziehungen sowohl öffentlich-rechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur. Das diese Rechtsbeziehungen regelnde Hochschulrecht ist eine schwierige Spezialmaterie, in der sich nur wenige Rechtsberater auskennen. Wir verfügen hier über jahrzehntelange Erfahrung. Ganz gleich, ob es um Prüfungsordnungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Exmatrikulationen, die Aberkennung akademischer Grade und Titel, das Professorendienstrecht, Leistungsbezüge, Evaluationssatzungen oder das körperschaftliche Organisationsrecht geht: In uns finden Sie kompetente und erfahrene Ansprechpartner. Wir vertreten seit vielen Jahren eine Reihe von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, für die wir auch Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Im Einzelfall übernehmen wir auch die Vertretung der Interessen Privater.
Auch mit der Sonderstellung der Chefärzte und ihrem Privatliquidationsrecht, das regelmäßig in Chefarztverträgen geregelt wird, sind wir vertraut.
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Recht der freien Berufe
Die freien Berufe wie Ärzte, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater u. v. m. genießen besondere Freiheiten, wie die Gewerbesteuerfreiheit und die berufsständische Altersvorsorge, unterliegen aber auch besonderen berufsrechtlichen Pflichten und zum Teil Zulassungsregelungen (Zulassung, Approbation, Eintragung in die Architektenrolle etc.). Gerät dieser Umstand in Vergessenheit, kann das zu bösen Überraschungen führen. Typischerweise wird der Freiberufler an seinen besonderen Stand spätestens dann erinnert, wenn ein berufsrechtliches Verfahren oder gar ein Verfahren auf Entzug seiner Zulassung eingeleitet wird. Meist geht ein Strafverfahren voran. Ist in diesem die Strafverteidigung nicht mit Blick auf die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen der Verfehlung erfolgt, kann das den Freiberufler teuer zu stehen kommen. Das böse Erwachen erfolgt oft erst, wenn es schon (fast) zu spät ist. Deshalb begleiten wir Freiberuflicher in solchen Verfahren von Anfang an in Kooperation mit Strafverteidigern und haben dadurch schon die eine oder andere Approbation etc. gerettet.