ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Der Entwurf sieht auch für den unbeplanten Innenbereich weitergehende Befreiungsmöglichkeiten vor. So soll die Errichtung von Wohngebäuden auch dann zulässig sein, wenn sich das Wohngebäude nach Maß und überbaubarer Grundstücksfläche nicht einfügt. Auch hier muss der Gemeinderat zustimmen.
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