BGH, Urteil vom 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Anmerkung von RA Thilo Zagon
(mehr …)BGH, Urteil vom 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Anmerkung von RA Thilo Zagon
(mehr …)von Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Sparwasser und Rechtsanwältin Dr. Marlene Voigt*
(mehr …)VGH Mannheim, Beschluss vom 16.01.2024 – 5 S 1641/23
(mehr …)Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhard Sparwasser
(mehr …)VGH Mannheim, Beschluss vom 07.11.2023 – 5 S 1164/23
(mehr …)LG München, Urteil vom 13.12.2023 – 1 S 3566/23 WEG
(mehr …)OLG Brandenburg, Urteil vom 27.06.2023 – 3 U 88/22
(mehr …)Beitrag von Rechtsanwalt Thilo Zagon
(mehr …)OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.09.2023 – 10 A 13.19
(mehr …)Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhard Sparwasser und Dr. Peter Neusüß
(mehr …)BGH, Beschluss vom 15.06.2023 – V ZB 12/22
(mehr …)OVG NRW, Beschluss vom 29.08.2023 – 7 A 1142/22
(mehr …)BVerwG, Urteil vom 25.04.2023 – 4 CN 5/21
(mehr …)BGH, Urteil vom 30.06.2023 – V ZR 165/22
(mehr …)BVerwG, Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22
In den heute am 11.09.2023 veröffentlichten Urteilsgründen äußert das Bundesverwaltungsgericht in einem obiter dictum mit knapper Begründung die Auffassung, dass § 13b BauGB ohne Gesetzesänderung vollständig unangewendet bleibt. Es ist in diesen Fällen also insgesamt ins Regelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren und mit Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung zu wechseln.
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