Ein Beitrag von Rechtsanwältin Lea Schwoerer
(mehr …)Ein Beitrag von Rechtsanwältin Lea Schwoerer
(mehr …)VGH Mannheim, vom 06.12.2022 – Az. 9 S 3232/21, Anmerkung von Rechtsanwältin Dr. Voigt
(mehr …)BGH, Beschluss vom 14.05.2025 – XII ZR 88/23. Anmerkung von Rechtsanwältin Mirjam Barth.
(mehr …)VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2025 – 3 S 318/25 – Anmerkung von RAin Marie-Lea Andert
(mehr …)Dringender Hinweis von RA Thomas Schmidt, LL.M.
(mehr …)OLG München, Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 – Anmerkung von RA Thilo Zagon
(mehr …)BGH, Urteil vom 10.07.2024 – VIII ZR 184/23, Anmerkung von Rechtsanwältin Mirjam Barth
(mehr …)VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2024 – 8 S 2532/22
ein Beitrag von Karla Wiesenfeldt
(mehr …)BGH, Urteil vom 19.09.2024 – VII ZR 10/24
ein Beitrag von Julian Roser, LL.M.
(mehr …)ein Beitrag von Peter Neusüß und Shirin El-Aklok
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Ole Jena
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Marlene Voigt
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Ole Jena und Shirin El-Aklok
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Ole Jena und Shirin El-Aklok
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Ole Jena und Dr. Peter Neusüß
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen großflächige Bauvorhaben insbesondere im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig werden, § 246e BauGB-E. Viele Prüfungen, die sonst im Bebauungsplan erfolgen, sind dann aber auf Genehmigungsebene durchzuführen – in den straffen Fristen der LBO.
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Der Entwurf sieht auch für den unbeplanten Innenbereich weitergehende Befreiungsmöglichkeiten vor. So soll die Errichtung von Wohngebäuden auch dann zulässig sein, wenn sich das Wohngebäude nach Maß und überbaubarer Grundstücksfläche nicht einfügt. Auch hier muss der Gemeinderat zustimmen.
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Der Kabinettsentwurf enthält im Vergleich zum Referentenentwurf gewichtige Änderungen (Vergleichsfassung hier).
(mehr …)ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Der Entwurf zur BauGB-Novelle sieht weitergehende Befreiungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau im beplanten Innenbereich vor. Faktisch soll eine Möglichkeit der Änderung eines Bebauungsplans durch Befreiung geschaffen werden.
(mehr …)BGH, Urteil vom 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Anmerkung von RA Thilo Zagon
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