Dringender Hinweis von RA Thomas Schmidt, LL.M.
Seit dem 09.01.2016 waren Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen, gemäß der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 verpflichtet, auf die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission hinzuweisen. Dieser Hinweis musste leicht zugänglich – etwa im Impressum oder in den AGB – erfolgen und einen klickbaren Link zur Plattform enthalten.
Zum 19.07.2025 wird die OS-Plattform endgültig eingestellt. Ab dem 20.07.2025 entfällt damit auch die gesetzliche Pflicht zur Verlinkung auf diese Plattform.
Empfehlung: Homepage-Betreiber sollten spätestens bis zum 19.07.2025 sämtliche Verweise auf die OS-Plattform von ihrer Website, aus dem Impressum, den AGB sowie aus E-Mail-Signaturen entfernen. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform als „irreführend“ gewertet werden kann.
Achtung: Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit dem OS-Link abgegeben wurde. In solchen Fällen sollte vor der Entfernung des Hinweises eine rechtliche Prüfung erfolgen, um Vertragsstrafen zu vermeiden.

Beitrag von Rechtsanwalt
Thomas Schmidt LL.M.
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