aktuelles

25.11.2020

WEG-Reform 2020

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist seit 22.10.2020 beschlossene Sache und tritt nunmehr am 01.12.2020 in Kraft („Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG“)).

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23.10.2020

BVerwG: § 13a BauGB bei nur planerischer Inanspruchnahme unanwendbar

Das BVerwG (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, Rn. 28, juris, „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“) hat jüngst richtigerweise entschieden, dass die bloß planerische Inanspruchnahme von Flächen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB nicht reicht. Erforderlich ist vielmehr eine bereits erfolgte Aufsiedlung: „Überplant werden dürfen Flächen, die von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen werden. Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich erweitert werden (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 – 4 CN 9.14 – BVerwGE 153, 174 Rn. 22 f.). Die Grenzen des Siedlungsbereichs werden nicht durch Planung bestimmt; die Planung findet diese in der jeweiligen Örtlichkeit vor.“

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05.10.2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.11.2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

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01.09.2020

Kanzleigründung zum 01.09.2020

Die Partner Prof. Dr. Reinhard Sparwasser und Thomas Schmidt, LL.M. gründen zum 01.09.2020 die Kanzlei Sparwasser & Schmidt Rechtsanwälte PartnerschaftsG mbB, Mozartstraße 48 in Freiburg.

Gemeinsam mit vier weiteren Anwälten/innen und acht Assistentinnen/en bearbeiten sie ihre Mandate mit dem Schwerpunkt auf Beratung und gerichtlicher Interessenvertretung im öffentlichen Bau- und Verwaltungsrecht sowie im privaten Immobilienrecht mit den Schwerpunkten gewerbliches Mietrecht, Grundstückstransaktionen und Projektentwicklungen.

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01.09.2020

COVID-19: Volle Einsatzbereitschaft und Erreichbarkeit

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter/innen, Mandanten/innen und Geschäftspartner/innen sowie ihrer Familien hat für uns oberste Priorität. Wir beobachten die Lage und sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen zeitnah zu reagieren. Die Bearbeitung unserer laufenden Mandate sowie die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt. Ihre Rechtsanwälte/innen sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen/innen sind mit mobilen Arbeitsgeräten ausgestattet. Wir stellen durch intensive Frequenz der Reinigungsvorgänge absolut höchsten Hygienestandard in den Kanzleiräumen sicher.