23.08.2024

DAV-Stellungnahme zur großen BauGB-Novelle 2024 veröffentlicht

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß

Trotz kurzer Frist, und das während der Urlaubszeit hat der Deutsche Anwaltverein diese Woche eine umfassende Stellungnahme zur geplanten BauGB-Novelle veröffentlicht. Die zahlreichen Neuerungen, die teils auf der Initiative der Anwaltschaft und auf der Novelle vorausgehenden Fachgesprächen fußen, werden insbesondere Genehmigungen von Wohnbauvorhaben im Innenbereich erleichtern – jedenfalls im Finetuning verbleibt aber Verbesserungsbedarf. 

Dr. Peter Neusüß konnte die Kompetenz der Kanzlei im öffentlichen Baurecht bereits als Panel-Mitglied in die Fachgespräche (Ergebnisse veröffentlicht hier) und nunmehr als Berichterstatter bei Verfassung der Stellungnahme einbringen.

I.    Inhalte der geplanten BauGB-Novelle

Die BauGB-Novelle soll das Städtebaurecht in mehreren Bereichen und teils umfassend ändern – teils eher redaktionell, teils aber auch inhaltlich, u.a. zur:

  • Neustrukturierung der §§ 1-2 BauGB
  • Beschränkung der Länge des Umweltberichts auf ein Drittel der Begründung zum Bebauungsplan
  • Erweiterung des Vorkaufsrechts auf die Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft
  • Erleichterung von Wohnungsbau im Innenbereich
    • Wegfall des Einzelfallerfordernis bei der Befreiung  (§ 31 Abs. 3a) faktische Bebauungsplanänderung durch Befreiung
    • Befreiung vom Einfügungsgebot (§ 34) beim Maß der Nutzung für Wohnungsbau
  • Erleichterte Überplanung des Innenbereichs (§ 34)
  • Rechtsgrundlage für Emissionskontingente und Immissionswerte
  • Rechtsgrundlage für Verkaufsflächenzahlen
  • Anhebung der Großflächigkeitsgrenze (§ 11 Abs. 3 BauNVO)
  • Projektbezogener Bebauungsplan (§ 12 Abs. 3a BauGB)
  • Weitere Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung

Den gesamten Entwurf finden Sie hier.

II.   DAV-Stellungnahme

Die DAV-Stellungnahme finden Sie hier .

III.  Forum – Veranstaltungen

Die Kanzlei wird Ihnen im November auf ihrem nächsten Forum und dann auch auf Webinaren die BauGB-Novelle näher vorstellen. Bei Interesse melden Sie sich gern.

Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Neusüß

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