ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß
Trotz kurzer Frist, und das während der Urlaubszeit hat der Deutsche Anwaltverein diese Woche eine umfassende Stellungnahme zur geplanten BauGB-Novelle veröffentlicht. Die zahlreichen Neuerungen, die teils auf der Initiative der Anwaltschaft und auf der Novelle vorausgehenden Fachgesprächen fußen, werden insbesondere Genehmigungen von Wohnbauvorhaben im Innenbereich erleichtern – jedenfalls im Finetuning verbleibt aber Verbesserungsbedarf.
Dr. Peter Neusüß konnte die Kompetenz der Kanzlei im öffentlichen Baurecht bereits als Panel-Mitglied in die Fachgespräche (Ergebnisse veröffentlicht hier) und nunmehr als Berichterstatter bei Verfassung der Stellungnahme einbringen.
I. Inhalte der geplanten BauGB-Novelle
Die BauGB-Novelle soll das Städtebaurecht in mehreren Bereichen und teils umfassend ändern – teils eher redaktionell, teils aber auch inhaltlich, u.a. zur:
- Neustrukturierung der §§ 1-2 BauGB
- Beschränkung der Länge des Umweltberichts auf ein Drittel der Begründung zum Bebauungsplan
- Erweiterung des Vorkaufsrechts auf die Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft
- Erleichterung von Wohnungsbau im Innenbereich
- Wegfall des Einzelfallerfordernis bei der Befreiung (§ 31 Abs. 3a) faktische Bebauungsplanänderung durch Befreiung
- Befreiung vom Einfügungsgebot (§ 34) beim Maß der Nutzung für Wohnungsbau
- Erleichterte Überplanung des Innenbereichs (§ 34)
- Rechtsgrundlage für Emissionskontingente und Immissionswerte
- Rechtsgrundlage für Verkaufsflächenzahlen
- Anhebung der Großflächigkeitsgrenze (§ 11 Abs. 3 BauNVO)
- Projektbezogener Bebauungsplan (§ 12 Abs. 3a BauGB)
- Weitere Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung
Den gesamten Entwurf finden Sie hier.
II. DAV-Stellungnahme
Die DAV-Stellungnahme finden Sie hier .
III. Forum – Veranstaltungen
Die Kanzlei wird Ihnen im November auf ihrem nächsten Forum und dann auch auf Webinaren die BauGB-Novelle näher vorstellen. Bei Interesse melden Sie sich gern.
Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Neusüß
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