21.10.2022

Vergabe von Baugrundstücken – insbesondere im Einheimischenmodell

Bauplätze sind ein immer knapperes Gut. Eigentümer sind idealerweise die Baurecht schaffenden Kommunen. Mit der Vergabe der Bauplätze verfolgen sie oft soziale und politische Ziele. Dazu gehört auch die Bevorzugung Einheimischer, schon zur Förderung familiärer und sozialer Bindungen, erst recht Einheimischer, die für das Ortsleben eine besondere Rolle spielen. Dem dienen sogenannte Einheimischenmodelle. Das hat seinen Niederschlag unter anderem in § 11 Abs. 1 S. 2 Z. 2 am Ende BauGB gefunden.

Gleichzeitig sind die (vor allem europa-) rechtlichen Anforderungen, die „Streitlust“ unterlegener Bewerber und die Zahl von Gerichtsverfahren gestiegen. Ist es häufig schon schwierig, die politischen Interessen mit den europarechtlichen Vorgaben der Nichtdiskriminierung in Einklang zu bringen, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen zuletzt in drei Urteilen hohe Anforderungen an Transparenz und Datenschutz im Verfahren sowie Sachgerechtigkeit und Bestimmtheit der Leitlinien gestellt.

Braucht es für die Vergabe von Bauplätzen überhaupt Leitlinien? Wie können diese Vorgaben dabei umgesetzt werden? Welche Kriterien sind zulässig und wie müssen sie formuliert werden? Wie kann der politische Prozess so gesteuert werden, dass das Verfahren möglichst rechtssicher bleibt? Welche politischen Spielräume bestehen? Wie ist mit Fallstricken (z. B. Befangenheit, Öffentlichkeitsgrundsatz und Datenschutz) umzugehen? Können Hängepartien durch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden?
Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen werden diese Fragen im Seminar behandelt, um Sie in die Lage zu versetzen, die Bauplatzvergabe nach den politischen Wünschen der Gemeinde, dabei aber rechtssicher zu gestalten.

Alle Infos & Anmeldung zum Webinar mit Dr. Peter Neusüß finden Sie hier.