Anfang Juli hat der Bundestag das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Es sieht für alle Bundesländer verbindliche Flächenziele vor: Bis 2026 sind auf 1,4 % der Fläche Windenergiegebiete auszuweisen, bis 2032 auf 2,0 %. Die Bundesländer haben für die Ausweisung der Flächen zu sorgen, entweder indem sie die Gebiete selbst ausweisen oder indem sie den Kommunen oder sonstigen Planungsverbänden konkrete Flächenvorgaben machen.
Was ist ein Windenergiegebiet? Wo können Windenergiegebiete, wo müssen sie ausgewiesen werden? Bleiben die artenschutzrechtlichen Hindernisse bestehen? Welche Folgen hat es, wenn die Planung nicht rechtzeitig fertig wird? Was passiert mit bestehenden Flächennutzungsplänen zur Steuerung der Windenergie? Wie
können sich Kommunen in den Prozess einbringen, was können sie heute schon tun? Wie können sich Projektentwickler auf die neue Situation einstellen?
Diese Fragen werden im Seminar aufgegriffen und in gewohnt lebhafter Form diskutiert.
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