08.08.2023

SpS-Spezial-Webinar am 15.08.2023 – § 13b BauGB unionsrechtswidrig – Konsequenzen für die Praxis

15.08.2023 – 10:00 h – 11:30 h online

Anmeldung und Zulassung erforderlich – Kapazität begrenzt

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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 hat für viel Wirbel gesorgt. Demnach ist § 13b BauGB unionsrechtswidrig – der Verzicht auf Umweltprüfung und Umweltbericht sei mit der SUP-Richtlinie nicht vereinbar.

Einen Monat nach der Urteilsverkündung wollen wir uns in einem Webinar mit den Folgen des Urteils für die Praxis beschäftigen und – vorbehaltlich besserer Erkenntnisse nach Vorliegen der immer noch ausstehenden schriftlichen Urteilsgründe – praktische Empfehlungen vor allem für zeitkritische Verfahren. Manche Äußerungen im Internet scheinen uns eher verwirrend als hilfreich… aussprechen:

  • Laufende Bebauungsplan-Verfahren
    • Bleibt § 13b BauGB im Übrigen anwendbar oder ist auf das Regelverfahren umzustellen (insbes. mit Änderung von Flächennutzungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz)?
    • Kann der informelle „Umweltbeitrag“, der häufig trotz Verzichts auf den „Umweltbericht“ erstellt wurde, den Umweltbericht ersetzen?
    • Reicht es aus, eine SUP-Vorprüfung durchzuführen?
    • Welche Verfahrensschritte sind dazu jetzt erforderlich?
  • Abgeschlossene Verfahren
    • Ist der Fehler beachtlich? Wird er nach einem Jahr nach § 215 BauGB – europarechtskonform ­– unbeachtlich?
    • Wie kann der Bebauungsplan geheilt werden?
      • Erstellung Umweltbericht aus Umweltbeitrag?
      • Neue – beschränkte (!?!) – Offenlage?
  • Bis zur Heilung:
    • Dürfen/müssen Baugenehmigungen (nach §§ 30/34 BauGB?) erteilt werden?
  • Haftungsfragen seitens der Gemeinde
    • Haftet sie für Verfahrensfehler gegenüber Bauherrn?
    • Haftet sie als Verkäuferin von Bauplätzen?

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