15.08.2023 – 10:00 h – 11:30 h online
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 hat für viel Wirbel gesorgt. Demnach ist § 13b BauGB unionsrechtswidrig – der Verzicht auf Umweltprüfung und Umweltbericht sei mit der SUP-Richtlinie nicht vereinbar.
Einen Monat nach der Urteilsverkündung wollen wir uns in einem Webinar mit den Folgen des Urteils für die Praxis beschäftigen und – vorbehaltlich besserer Erkenntnisse nach Vorliegen der immer noch ausstehenden schriftlichen Urteilsgründe – praktische Empfehlungen vor allem für zeitkritische Verfahren. Manche Äußerungen im Internet scheinen uns eher verwirrend als hilfreich… aussprechen:
- Laufende Bebauungsplan-Verfahren
- Bleibt § 13b BauGB im Übrigen anwendbar oder ist auf das Regelverfahren umzustellen (insbes. mit Änderung von Flächennutzungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz)?
- Kann der informelle „Umweltbeitrag“, der häufig trotz Verzichts auf den „Umweltbericht“ erstellt wurde, den Umweltbericht ersetzen?
- Reicht es aus, eine SUP-Vorprüfung durchzuführen?
- Welche Verfahrensschritte sind dazu jetzt erforderlich?
- Abgeschlossene Verfahren
- Ist der Fehler beachtlich? Wird er nach einem Jahr nach § 215 BauGB – europarechtskonform – unbeachtlich?
- Wie kann der Bebauungsplan geheilt werden?
- Erstellung Umweltbericht aus Umweltbeitrag?
- Neue – beschränkte (!?!) – Offenlage?
- Bis zur Heilung:
- Dürfen/müssen Baugenehmigungen (nach §§ 30/34 BauGB?) erteilt werden?
- Haftungsfragen seitens der Gemeinde
- Haftet sie für Verfahrensfehler gegenüber Bauherrn?
- Haftet sie als Verkäuferin von Bauplätzen?