27.10.2022

Photovoltaik auf Freiflächen – Möglichkeiten und Grenzen für Kommunen

Vielerorts sollen neue PV-Anlagen entstehen: Freiflächenanlagen sind angesichts gestiegener Strompreise oft auch ohne Förderung rentabel. Zudem wurden die Ausbauziele im EEG angehoben.

Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Kommunen und ihre Bürger dabei „mitzunehmen“. So lässt das EEG ausdrücklich zu, dass Anlagenbetreiber freiwillig und ohne Gegenleistung an die Kommunen bestimmte Zahlungen leisten. Oft geht es aber auch um weitere Angebote der Anlagenbetreiber oder Forderungen der Kommune, wie z. B. vergünstigte Stromtarife für die Gemeinde und ihre Einwohner, Beteiligungsmöglichkeiten an der PV-Anlage, Pachtzahlungen, Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, Übernahme von Planungskosten etc.

Gleichzeitig ist die Kommune als Träger der Planungshoheit gefragt: Für die Freiflächenanlage ist regelmäßig ein Bebauungsplan erforderlich. Gegenleistungen, die keinen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan haben, darf die Gemeinde für diese Tätigkeit grundsätzlich nicht entgegennehmen. Welche Maßnahmen stehen aber in einem hinreichenden Zusammenhang mit der PV-Anlage? Was darf eine Kommune? Was könnte sogar strafbar sein? Wann darf und sollte welcher Vertrag abgeschlossen werden? Diesen und Ihren Fragen zum Thema wird sich das Webinar widmen.

Alle Infos & Anmeldung zum Webinar mit Dr. Peter Neusüß finden Sie hier.