Abwägung ist durch besondere Freiheiten und Bindungen gekennzeichnet. Dabei beginnt die Freiheit erst nach Erkenntnis der Bindungen. Und auch im Reich der Freiheit lauern Fallstricke. Im schlimmsten Fall scheitert die Planung. Abwägung in der Bauleitplanung findet heute in einem immer komplexeren Umfeld statt. Immer mehr (oft europarechtlich induzierte) und auch noch oftwechselnde Regelungen schränken die Planungshoheit ein.
Grund genug zu fragen, was von der Planungshoheit, vom hohen gemeindlichen Recht der Abwägung noch bleibt. Dieses Recht kann sich nur ganz entfalten, wenn das Wesen der Abwägung, ihre Besonderheiten und ihre Grenzen verstanden wurden.