Abwägung ist durch besondere Freiheiten und Bindungen gekennzeichnet.
Dabei beginnt die Freiheit erst nach Erkenntnis der Bindungen. Und auch im Reich der Freiheit lauern Fallstricke. Im schlimmsten Fall scheitert die Planung.
Abwägung in der Bauleitplanung findet heute in einem immer komplexeren Umfeld statt. Immer mehr (oft europarechtlich induzierte) und auch noch oft wechselnde Regelungen schränken die Planungshoheit ein. Inzwischen kommen auch noch gesteigerte Anforderungen für den Klimaschutz hinzu.
Grund genug zu fragen, was von der Planungshoheit, vom hohen gemeindlichen Recht der Abwägung noch bleibt. Dieses Recht kann sich nur ganz entfalten, wenn das Wesen der Abwägung, ihre Besonderheiten und ihre Grenzen verstanden wurden.