Mit weitreichenden Folgen hat das Bundesverwaltungsgericht am 18.07.2023 § 13b BauGB für unvereinbar mit Unionsrecht erklärt.
Die Entscheidung ist ein Paukenschlag und stellt viele Gemeinden, aber auch Genehmigungsbehörden vor große Herausforderungen.
Unser erfahrenes Dozententeam verspricht klare Handlungsempfehlungen und freut sich auf einen lebendigen Austausch mit Ihnen.