Gewerbliches Mietrecht
Die Geschäftsraummiete hat in der Immobilienwirtschaft eine überragende Bedeutung. Sie stellt die rechtliche Grundlage für den Eigentümer von nicht selbst genutzten Gewerberäumen dar, um mit der Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für den Mieter ist der Gewerberaum als Marktplatz, Produktionsstätte oder Büro Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz.
Die Ausgestaltung der Verträge stellt für beide Seiten die entscheidenden Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens – aber auch für die Rentabilität der Immobilie als Investmentobjekt.
Selbst bei Abschluss oder Erwerb eines für den Vermieter unvorteilhaften Mietvertrages ist nicht alles verloren. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung von Anpassungen und übernehmen auch die (Nach-)Verhandlungen.
Unsere Tätigkeit beinhaltet unter anderem:
- Beratung und Begleitung von Grundstückseigentümern bei Projektentwicklungen
- Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen für Einzelhandelszentren und Büroimmobilien
- Gestaltung von Pachtverträgen sowie von Hotelpacht- und Betriebsverträgen
- Prüfung von Gewerberaummietverträgen und Pachtverträgen im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence beim Grundstückserwerb
- Beratung von Vermietern bei der Umsetzung komplexer Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Mieterhöhungen, Kündigungen und deren gerichtlicher Durchsetzung
- Erstellung von Nachträgen, z.B. zur Behebung von Schriftformmängeln